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Am 16.7.2020 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit von Datentransfers in die USA entschieden. Dieses Urteil hinterlässt derzeit eine weitreichende rechtliche Unsicherheit, obwohl es eigentlich Klärung bringen sollte. Aber der Reihe nach. Das Urteil betrifft Datentransfers in die USA, für die komplexe Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) getroffen wurden. Solche Datentransfers finden an Hochschulen z. B. bei der Benutzung von (Cloud-) Diensten der großen US-Anbieter statt. Es betrifft aber auch die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Forscher:innen oder Hochschulen.